Befahren der Waldbestandsfläche außerhalb der Rückegassen
Die Gemeinde Eußenheim weist ausdrücklich darauf hin, dass das Befahren der Waldbestandsfläche strengstens verboten ist. Das von den Brennholzwerbern bzw. Rechtlern aufzuarbeitende Gipfelholz ist zwingend unmittelbar neben der Rückegasse aufzusetzen. Befahren mit Schleppern werden darf ausschließlich nur die Rückegasse. Bei Zuwiderhandlungen des Verbotes behält sich die Gemeinde Sanktionen vor.
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